Häufig gestellte Fragen


Der Pflegefall ist eingetreten, wo bekomme ich nun Unterstützung und Antworten auf meine Fragen?


Schritt 1 - Beratungsmöglichkeiten frühzeitig in Anspruch nehmen:

Fachstellen für pflegende Angehörige im Landkreis Rottal-Inn - Kontaktdaten siehe unter "Das Netzwerk"


Schritt 2 - Antrag stellen: Mit Pflegekasse (=Krankenkasse) Kontakt aufnehmen und Pflegegrad beantragen; dazu findet ein Begutachtungstermin durch den Medizinischen Dienst statt.
Beratungstermin mit Pflegekasse in Anspruch nehmen (innerhalb von zwei Wochen ab Antragstellung)

Schritt 3 - Anbieter finden: Über Pflegelotse oder Pflegenavigator regionale ambulante und stationäre Angebote finden. - siehe unter "Das Netzwerk"
Alltagsbegleitung oder Anbieter von haushaltsnahen Dienstleistungen finden.

Schritt 4 - Unterstützung / Hilfe suchen und annehmen: Wer pflegt aus dem eigenen Umfeld und kann Tipps geben? Wo suche ich für mich als pflegenden Angehörigen die Unterstützung, um nicht überlastet zu werden. Wo finden Gesprächsgruppen statt. 


Wo finde ich regionale ambulante oder stationäre Pflegeanbieter?

- Beratung bei den beiden Fachstellen für pflegende Angehörige in Rottal-Inn (siehe unter Netzwerk)
- über die Internetseiten z. B. "www.pflegelotse.de" oder "www.aok-pflegenavigator.de" (siehe unter Netzwerk)


Welche finanzielle Unterstützung kann ich in Anspruch nehmen?


Jeder Pflegebedürftige hat Anspruch auf diverse Leistungen durch die Pflegekasse.
Die Höhe und die Art der Leistung sind unter anderem abhängig vom Pflegegrad und von der Art der Pflege (ambulant oder stationär).

Wo erhältst Du hierzu Informationen?
- bei der Pflegekasse (= Krankenkasse)
- bei den beiden Fachstellen für pflegende Angehörige in Rottal-Inn (siehe unter Netzwerk)


Was ist ein Pflegegrad und wofür benötige ich diesen?

Es gibt 5 Pflegegrade. Anhand eines festgelegten Fragenkatalogs wird die zu pflegende Person durch den Medizinischen Dienst (MD) bewertet. Die erreichte Punktzahl legt den Pflegegrad und somit auch die Höhe der möglichen Leistungen fest.

Wo erhältst Du hierzu Informationen?

- bei der Pflegekasse (= Krankenkasse)
- bei den beiden Fachstellen für pflegende Angehörige in Rottal-Inn (siehe unter Netzwerk)

Bekomme ich von meiner Pflegekasse eine Beratung?

Ja! Die Pflegekasse ist innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung zu einer Beratung verpflichtet. Diese Beratung kann auch beim Pflegebedürftigen zuhause stattfinden. Fragen Sie aktiv bei Ihrer Pflegekasse nach dieser Beratung, es ist eine gesetzliche Verpflichtung.

Was ist das Landespflegegeld?

Jeder Pflegebedürftige, der mindestens den Pflegegrad 2 hat, hat in Bayern Anspruch auf das Landespflegegeld in Höhe von 1000 Euro jährlich. Dieses Geld kann vom Pflegebedürftigen frei verteilt werden, z. B. an pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Helfer. Das Landespflegegeld muss nur einmalig beantragt werden, siehe https://www.lfp.bayern.de/landespflegegeld/ 

Was bedeutet der Beratungseinsatz nach Paragraph 37.3 SGB XI


Für Personen, die zuhause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, also KEINEN ambulanten Pflegedienst beauftragt haben, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze zur Pflege in Anspruch zu nehmen. Der Beratungseinsatz oder Beratungsbesuch ist eine wertvolle Form der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung, die speziell darauf abzielt, pflegende Angehörige in ihrer häuslichen Pflege bestmöglich zu unterstützen.  Der Beratungsbesuch findet in der eigenen Häuslichkeit statt und wird meist von einem Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes oder eines durch die Pflegekasse beauftragten Unternehmens durchgeführt. 

Pflicht zum Beratungseinsatz bei Bezug von Pflegegeld

 
Wo erhältst Du hierzu Informationen?

- bei der Pflegekasse (= Krankenkasse)
- bei den beiden Fachstellen für pflegende Angehörige in Rottal-Inn (siehe unter Netzwerk)

Was ist die Pflegekasse?

Die Pflegekasse ist immer die Krankenkasse der pflegebedürftigen Person.
Bei der Pflegekasse muss die Einstufung in einen Pflegegrad beantragt werden. 

Was ist Alltagsbegleitung, Seniorenassistenz oder haushaltsnahe Dienstleistung

Es gibt neben den "klassischen" Pflegedienstleistern weitere Anbieter, die pflegende Angehörige bzw. Pflegebedürftige im Alltag unterstützen. Dies können Dienstleistungen wie putzen, kochen, Wäsche waschen oder Fahrten zum Friseur oder Einkauf sein. Es kann auch die stundenweise Beaufsichtigung des Pflegebedürftigen sein. Manchmal können diese Alltagsbegleiter eine große Entlastung bieten. Teilweise können diese Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden. Sprich hierzu mit dem Anbieter und mit Deiner Pflegekasse.

Welche Frage sollen wir hier noch ergänzen?

Schreib mir eine Nachricht über das Kontaktforumlar

Kontaktaufnahme

Deutschland

Es gilt unsere Datenschutzerklärung.